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Re: nincs cím

exmnbs1 Előzmény: #345294

"Auf meine Meldung an die Bafin erhielt ich heute diese Antwort,

auszugsweise:

für Ihren Hinweis vom 27.01.2011 danke ich Ihnen. Ihr Schreiben zu Hybridbox Mediainformatikai Nyilvanosan Mukodo Rthabe ich aufgenommen und werde es auf den Tatbestand der Marktmanipulation prüfen. Zur Bearbeitung wurde das Aktenzeichen WA 24-Wp 5100-2011/0021 vergeben. Aufgrund gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten darf ich ihnen keine Informationen über Fortschritt oder Ergebnis der Prüfung mitteilen.

Eine Marktmanipulation liegt vor, wenn unrichtige oder irreführenden Angaben über bewertungserhebliche Umstände gemacht werden; bei rechtswidrigem Verschweigen bewertungserheblicher Umstände; durch Geschäfte und Aufträge, die geeignet sind, irreführende Signale für Angebot, Nachfrage oder den Börsenpreis zu geben oder die ein künstliches Preisniveau herbeiführen; sowie sonstigen Täuschungshandlungen, die geeignet sind, auf den Börsenpreis eines Finanzinstrumentes einzuwirken. Die Rechtsgrundlage dafür findet sich in § 20a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).

Manipulationshandlungen können Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten sein. Entscheidend hierfür ist, dass der Börsenpreis durch Marktmanipulationen beeinflusst wurde. Eventuelle Ordnungswidrigkeiten werden durch die BaFin selbst verfolgt. Beim Verdacht auf eine Straftat gebe ich den Vorgang nach abgeschlossener Prüfung an die Staatsanwaltschaft ab, welche das Ermittlungs­verfahren durchführt und ggf. Anklage erhebt.

Ist doch schon mal was, schaun mer mal wie es weitergeht.

Es grüßt

der Adler"

http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1162310-91-100/hybridbox-100-aktie#neuster_beitrag